In den letzten Wochen haben wir eine Onlineumfrage durchgeführt, um uns einen Überblick über die aktuelle Situation der Übungsleiter

und Trainer in Sachsen-Anhalt zu verschaffen.
Insgesamt haben sich 177 Personen an der Umfrage beteiligt. Hierfür möchten wir uns herzlich bedanken!

Von den 177 Personen, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben 146 angegeben, dass sie als Übungsleiter oder Trainer in Sachsen-Anhalt aktiv sind und konnten somit die Fragen 2 bis 4 beantworten.

Wir freuen uns, dass die Mehrheit der Befragten über eine Lizenz verfügt, die die Besonderheiten des Wassers erfüllt. Es ist aber auch festzustellen, dass etwa 40% der Übungsleiter und Trainer nicht über eine solche Lizenz verfügen. Negativ fällt auf, dass etwa 10% der Befragten keine gültige Lizenz vorweisen können und 14% keinen gültigen Nachweis der Rettungsfähigkeit besitzen.

Welche Risiken die Arbeit am Beckenrand ohne gültigen Nachweis der Rettungsfähigkeit oder abgeschlossene sportartspezifische Ausbildung mit sich bringen kann, möchte unsere Präsident Sven Pringal euch gern verdeutlichen.

Sicherheit während des Übungs- und Trainingsbetriebes

Die Gewährleistung der Sicherheit am Wasser beim Üben und Trainieren sollte beim LSVSA selbstverständlich sein. Die kürzlich durchgeführte Umfrage zur Art der erworbenen Lizenz
legte unter anderem offen, dass einige der Befragten über keinen Rettungsschwimmnachweis verfügen und zudem viele Übungsleiter und Trainer im nicht sportartenspezifischen Bereich ausgebildet wurden.

Der Vereinsbetrieb in unseren Schwimm- und Freibädern hat für seine eigene Wasseraufsicht zu sorgen. Das in einem Bad angestellte Personal ist nur für die Wasseraufsicht des öffentlichen Badens und die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung zuständig. Es ist nicht richtig davon auszugehen, dass das Schwimmhallenpersonal die Wasseraufsicht für Vereine mit übernehmen würde. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass jeder Übungsleiter und Trainer über eine Rettungsschwimmausbildung verfügt.

Die Gewährleistung der Sicherheit während des Übungs- und Trainingsbetriebes sollte das oberste Gebot für alle Übungsleiter und Trainer sein. Dies gilt insbesondere bei der Arbeit im Bewegungsraum Wasser – sowohl in Schwimmhallen als auch im Freiwasser. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man in der Anfängerschwimmausbildung, im Leistungs-, Gesundheits-, Breiten- oder Masterssport aktiv ist.

Eine sichere und qualifizierte Anleitung von Schwimmern, Wasserballern bzw. Wasserspringern wird gewährleistet, wenn die Übungsleiter und Trainer über eine gültige Lizenz und ein maximal 2 Jahre altes Deutsches Rettungsschwimmabzeichen – im Idealfall mindestens Silber inklusive Erste-Hilfe-Nachweis über 9 LE – verfügen.

Denjenigen, die beim Landessportbund die DOSB Lizenz Übungsleiter-C „sportartübergreifender Breitensport“ erworben haben, wird die Teilnahme an einer der zukünftig vom LSVSA angebotenen zusätzlichen Schulungen für den Bewegungsraum Wasser empfohlen, weil eben genannte Lizenz je nach Ausbildungsinhalten nicht immer die Besonderheiten des Bewegungsraumes Wasser abdeckt. An dieser Stelle sind ebenfalls die Schwimmsportvereine gefragt, ihre Übungsleiter und Trainer entsprechend zu unterstützen.

Einige Kommunen verlangen jedes Jahr die namentliche Nennung der Ausbilder sowie die Vorlage der genannten Nachweise. Abweichend davon fordern zahlreiche Badbetreiber und vereinzelt Kommunen in eigener Verantwortung nur noch den Nachweis über die „Rettungsfähigkeit“. Sie beinhaltet, dass ein Übungsleiter bzw. Trainer unter den konkreten Bedingungen seines Schwimmbeckens an jede Stelle und in jede Tiefe gelangen kann. Die praktischen Fähigkeiten des Rettens muss man dann durch eine ‚kombinierte Rettungsübung’ entsprechend einer Richtlinie für Badbetreiber nachweisen. Dieser Nachweis der Rettungsfähigkeit ist aber nur an ein bestimmtes Becken gebunden. Wettkampffahrten, Trainingslager in anderen Schwimmhallen und Schwimmen im Freibad oder Freiwasser sind damit nicht abgedeckt.

Sollten Übungsleiter und Trainer einzelne Prüfungsleistungen beim Ablegen des Rettungsschwimmabzeichens nicht (mehr) erfüllen können, ist es unumgänglich, ihnen einen
ausgebildeten Rettungsschwimmer zur Seite zu stellen. An dieser Stelle bietet es sich an, zum Beispiel einen Assistenten oder angehenden Übungsleiter bzw. Trainer, der über ein gültiges Rettungsschwimmabzeichen verfügt, zeitgleich an die Tätigkeiten eines Übungsleiters oder Trainers heranzuführen.

Trainer und Übungsleiter garantieren für die Sicherheit der ihnen anvertrauten bzw. sich ihnen anvertrauenden Sportler, dass es zu keinen Unfällen kommt bzw. dass ein kompetenter Helfer in der Nähe ist.

Der LSVSA möchte den Vereinen dabei helfen, die Sicherheit am und im Wasser zu stärken und die Qualität der Schwimmausbildung zu steigern.

Als Ergebnis der Bestandsumfrage hat der Vorstand des LSVSA beschlossen, die Ausbildung von Trainern zu fördern. Insgesamt stellen wir 10 Ausbildungplätze (Trainer-C Leistungssport Schwimmen/Wasserspringen/Wasserball) vergünstigt zur Verfügung.

Hiermit möchten wir die Vereine entlasten und so dafür sorgen, dass interessierte Personen (bis 27 Jahre) die sportartspezifische Ausbildung des LSVSA besuchen.

Die Anmeldung zur Ausbildung endet am 31.03.2024 und ist über folgenden Link möglich: Anmeldung

Nach der Anmeldung entscheidet der Vorstand über die Vergabe der 10 ausgeschriebenen Plätze. Hierbei behält sich der LSVSA vor, den Verein zu kontaktieren und weitere Informationen einzuholen (geplanter Einsatzort, Dauer der Mitgliedschaft, u.ä.). Die 10 Teilnehmenden werden bis zum 04.04.2024 informiert.

Ein rechtlicher Anspruch auf einen vergünstigten Platz besteht nicht!


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