Am gestrigen Donnerstag (17. Februar 2022) hat die Landesregierung die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung

für Sachsen-Anhalt beschlossen und damit auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar reagiert. In einem ersten Lockerungsschritt werden die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich aufgehoben. Die 6. Änderungsverordnung, die bereits ab heute und bis zum 5. März gilt, sieht für den Sport und das Sporttreiben leider noch keine weiteren Lockerungen vor.

Damit finden die Forderung des Landessportbundes (LSB) und der Verbände kurzfristig noch kein Gehör. Im Vorfeld hatte man für eine einheitliche 3G-Regelung für den Amateursport geworben und die Unterscheidung zwischen 3G beim Sport im Freien und 2G in den Umkleidekabinen als für die Vereine als schwer umsetzbar kritisiert.
Hoffnung machen Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne allen Sportlerinnen und Sportlern des Landes aber für den 5. März. Dann soll für den Sport und das Sporttreiben im Freien wie in Sporthallen einheitlich die 3G-Regel gelten. Für Sportgroßveranstaltungen ist ab 5. März unter 2G bzw. 2G-Plus in Sporthallen eine Auslastung von 60 Prozent (max. 6.000 Zuschauer) im Freien eine Auslastung von 75 Prozent (max. 25.000 Zuschauer) der jeweiligen Höchstkapazität angekündigt.
Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung Sachsen-Anhalts in Abhängigkeit von der Infektionslage und der Krankenhausbelastung ab dem 20. März umsetzen. Laut Bund-Länder-Beschluss könnten dann auch für den Sport alle Schutzmaßnahmen fallen, sofern die Situation das zulässt.

Quelle: Homepage LSB S-A


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