Aufgrund der einhundertprozentigen Zustimmung zur Satzungsänderung im Umlaufverfahren muss der zu diesem Zwecke für den 10. Dezember 2016 vorgesehene Außerordentliche Verbandstag des Landesschwimmverbandes Sachsen-Anhalt nicht stattfinden.
Aufgrund der einhundertprozentigen Zustimmung zur Satzungsänderung im Umlaufverfahren muss der zu diesem Zwecke für den 10. Dezember 2016 vorgesehene Außerordentliche Verbandstag des Landesschwimmverbandes Sachsen-Anhalt nicht stattfinden.