Der Landessportbund Sachsen-Anhalt schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Schwimmen in Magdeburg aus.
Stellenausschreibung
Voraussetzungen:
• Hochschulabschluss im Sport (z.B. Diplomtrainerin/ Diplomtrainer, Diplomsportlehrerin/ Diplomsportlehrer) oder vergleichbarer Abschluss
• DOSB-Trainer/in A-Lizenz in der Sportart Schwimmen
• Nachweis als Rettungsschwimmer/in in der Stufe Silber
• Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport und/oder Spitzensport
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
• Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit
• gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Programme
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft, auch an den Wochenenden
Arbeitsaufgaben:
• vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportler/innen des Landesleistungszentrums Schwimmen
• sportliche Ausbildung im Bereich des Grundlagen-/Aufbautrainings
• Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen
• Mitarbeit bei der Talentsichtung und Talentförderung
• aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten, mit Eltern der Sportlerinnen und Sportler, ihren Heimatvereinen sowie ihren Heimtrainern und Heimtrainerinnen
• Einhaltung des aktuellen WADA-Codes
Arbeitsort:
Landesleistungszentrum Schwimmen Magdeburg
Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainerinnen und Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang:
40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte schicken Sie diese Unterlagen – vorzugsweise als E-Mail (nur ein Anhang im PDF-Format, max. 5 MB) – bis zum 30.09.17 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle
ODER per E-Mail an
Hinweis: Wir bitten, als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 3 Monaten vernichtet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.