Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. schreibt zum 01.11.2016 eine Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Schwimmen aus.

 

Voraussetzungen:
• Hochschulabschluss im Sport (z.B. Diplomtrainer/in; Diplomsportlehrer/in oder ein vergleichbarer Abschluss)
• A-Lizenz in der Sportart Schwimmen
• Nachweis als Rettungsschwimmer/in in der Stufe Silber
• Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport und/oder Spitzensport
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
• Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit
• gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Programme (Word, Excel etc.)
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden)

Arbeitsaufgaben:
• vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportler/innen des Landesleistungszentrums Schwimmen
• sportliche Ausbildung im Bereich des Grundlagen-/Aufbautrainings
• Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen
• Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung
• aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten, mit Eltern der Sportler/innen, ihren Heimatvereinen sowie ihren Heimtrainern/Heimtrainerinnen
• Einhaltung des WADA-Codes 2015

Arbeitsort:
Landesleistungszentrum Schwimmen in Magdeburg

Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte
Trainerinnen und Trainern im Leistungssport Sachsen-Anhalts

Beschäftigungsumfang:
40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit

Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Arbeitsnachweis, Passbild, Zeugnisse) – vorzugsweise als E-Mail (nur ein Anhang im PDF-Format, max. 5 MB) - richten Sie bitte bis zum 20.09.2016 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle ODER per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Hinweis: Wir bitten, als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 3 Monaten vernichtet.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.


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