Nachdem bei den WM 2015 in Kazan ein Schwimmer beim Lagenschwimmen nach der 3. Teilstrecke (Brustschwimmen) nach dem Anschlag die Wand in Rückenlage verlassen und mehrere Delphinkicks in Rückenlage durchgeführt hat,...

ist der Schwimmer zwar nicht disqualifiziert worden, die FINA hat sich jedoch veranlasst gesehen, eine eindeutige Interpretation zum Schwimmstil auf der 4. Teilstrecke beim Lagenschwimmen (auch bei Lagenstaffeln) bekannt zugeben.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass – anders als bei den normalen Freistildisziplinen – beim Lagenschwimmen die letzte der 4 Teilstrecken in jedem Stil geschwommen werden darf mit Ausnahme von Schmetterling, Rücken oder Brust (siehe SW 5.1 FINA-Handbook). In SW 9.1 ist auch definiert, dass jede der vier Teilstrecken ein Viertel der Distanz betragen muss. Rückenschwimmen ist nach FINA allein definiert als auf dem Rücken liegend. Es gibt keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Bein- oder der Armbewegungen. Beim Rückenschwimmen muss sich der Schwimmer in der Rücklage abstoßen (SW 6.2).
Auf Grund dieser Definition des Rückenschwimmens stellt die FINA nun klar, dass, wer nach dem Brustschwimmen die Wand in Rückenlage verlässt, damit nicht nur unzulässig die Schwimmart „Rücken“ schwimmt, sondern damit insgesamt auch mehr als ein Viertel dieser Teilstrecke und wegen Verstoßes gegen SW 9.1 zu disqualifizieren ist.
Dieses Ergebnis wird vom Deutschen Schwimmverband übernommen.
Die §§ 130 u. 126 (1) WB-SW entsprechen den FINA-Regeln hierzu und müssen deswegen weder abgeändert noch ergänzt werden.

Quelle: Deutscher Schwimm-Verband

 


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