Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr werden das Anfängerzeugnis Seepferdchen und die Schwimmabzeichen des Deutschen

Jugendschwimmpasses umgestellt. Wie bereits im Wasserspiegel 12/2019 berichtet, gelten seit 01. Januar 2020 die neuen Pässe und Urkunden. Wir möchten hiermit noch einmal darauf verweisen, dass die bisherigen Pässe und Urkunden noch bis zum 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit behalten. So kann der Wechsel in einer komfortablen Übergangsfrist von einem Kalenderjahr von statten gehen. Es ist deshalb für alle Beteiligten möglich den Umstellungszeitraum im Laufe des Jahres selbst zu bestimmen. Sämtliche bisher abgenommenen Schwimmabzeichen behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen sind beim BFS und beim DSV einsehbar.


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