Die Auswirkungen der Corona-Epidemie haben mittlerweile alle Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst. Um Anbieter,

Kursleiter und Teilnehmer von Präventionskursen in der aktuellen Situation zu unterstützen, wurden durch die gesetzlichen Krankenkassen, in deren Verantwortung die Zentrale Prüfstelle Prävention tätig ist, folgende Sonderregelungen getroffen.

Infos zu laufenden Kursen

Nachholtermine:

Kurseinheiten von Präventionskursen, die aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden mussten, können bis 31.12.2020 nachgeholt werden.

Abrechnung einzelner Kurseinheiten:

Sofern es nicht möglich ist einen Präventionskurs zu 80 % zu besuchen, können die bisher absolvierten Kurseinheiten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Abrechnung eingereicht werden. Bitte die Teilnahmebescheinigungen mit den tatsächlich absolvierten Kurseinheiten ausstellen. Sofern die Kursgebühr vollständig rückerstattet wurde, dürfen keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Bei teilweiser Kursgebühr-Rückerstattung ist auch nur der tatsächlich vom Versicherten geleistete Beitrag auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben.

Weiterführung von Präventionskursen:

Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit zertifizierte Präventionskurse auf digitalem Wege (z.B. als Live Übertragung) bis spätestens 31.12.2020 fortzuführen und zu beenden, sofern eine Unterbrechung des Kurses durch die Corona-Epidemie notwendig ist.

Infos zur Zertifizierung neuer Kurse

Befristete Änderung Präsenzverpflichtung:

Bei Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen wird bis zum 30.9.2020 von der Präsenzverpflichtung des Leitfadens Prävention abgewichen. Beide Nachweise können zeitlich begrenzt auf digitalem Wege (Live-Übertragung,
Skype etc.) erbracht und mit der Kursprüfung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Bitte beachten: Eine reine Wissensvermittlung z.B. über Datenträger ohne Korrektur- und Rückkopplungsmöglichkeiten zu den Teilnehmenden ist ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme der Sonderregelung ist nur unter folgender Voraussetzung gestattet:

Sofern Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen auf digitalem Wege absolviert und bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden, muss zusätzlich ein Dokument mit dem Titel „Bestätigung Absage Präsenzveranstaltung“ beigefügt werden. Aus dem Dokument muss hervorgehen, welche konkrete Präsenzveranstaltung bei welchem Anbieter aufgrund der Corona-Epidemie nicht besucht werden konnte.

Folgende Inhalte sind auf dem Dokument aufzuführen:

    Dokumenttitel: Bestätigung Absage Präsenzveranstaltung
    Name und Adresse des Anbieters sowie des Ansprechpartners
    Titel der entfallenen Veranstaltung
    Datum der entfallenen Veranstaltung (sofern möglich)
    Unterschrift des Veranstalters (alternativ des Antragstellers)

Eine Vorlage dazu wird zeitnah auf der Internetseite der Zentrale Prüfstelle Prävention hinterlegt. Die Zertifikate der Zentrale Prüfstelle Prävention, die unter den oben genannten Voraussetzungen erteilt werden, sind für 1,5 Jahre gültig. Präsenzveranstaltungen sind dann nachzuholen. Die formulierten Sonderregelungen treten ab sofort in Kraft.


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