Die „Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in

Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) vom April 2020 beschreibt im §2 Absatz 1  das Veranstaltungsverbot und im §24 den Zeitraum des Veranstaltungsverbotes.

Aufgrund dieser Verordnung wird der Hauptausschuss des LSVSA (Termin 06.06.2020) abgesagt und verschoben. Ein neuer Termin wird voraussichtlich für den Herbst vorgesehen und rechtzeitig mitgeteilt.

Aus gleichem Grund fallen die Landesmeisterschaften im Schwimmen (Termin 11./12.07.2020), Wasserspringen und Wasserball aus.


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