Die „Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in

Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) vom April 2020 beschreibt im §2 Absatz 1  das Veranstaltungsverbot und im §24 den Zeitraum des Veranstaltungsverbotes.

Aufgrund dieser Verordnung fällt die Landesmeisterschaft im Wasserspringen aus.


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