Der Landessportbund Sachsen-Anhalt schreibt ab 01. Mai 2016 eine halbe Stelle im Grundlagentraining aus.
Stellenausschreibung
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt ab 01.05.2016 eine halbe Stelle im
Grundlagentraining Schwimmen aus,
die für zunächst 2 Jahre zu besetzen ist. Eine Verlängerung bis 2020 wird angestrebt.
Voraussetzungen:
• Hochschulabschluss im Sport (z.B. Diplomtrainer/ Diplomsportlehrer oder vergleichbarer Abschluss) auch Lehramtsabschlüsse (mit 1. oder 2. Fach Sport)
• A- oder B-Lizenz in der Sportart Schwimmen
• Erfahrung als TrainerIn im Nachwuchsleistungssport
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
• Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit
• gute praktische EDV-Kenntnisse
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft, auch an den Wochenenden
• Anerkennung des WADA-Codes 2016
Arbeitsaufgaben:
• strukturelle und fachliche Anleitung der Übungsleiter im Grundlagenbereich am Standort Magdeburg
• verantwortlich für die sportliche Ausbildung der Athletinnen und Athleten im Grundlagentraining (hauptsächlich 3./4. Klassenstufe)
• Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfplanung und -durchführung
• Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung
• aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Eltern der Sportler
• verbindende Tätigkeit zwischen den Ausbildungsbereichen GLT - HLT
Arbeitsort:
Landesleistungsstützpunkt Schwimmen Magdeburg
Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang:
30 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnissen und polizeilichem Führungszeugnis. Bitte schicken Sie diese Unterlagen bis zum 25.03.16 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle
ODER per E-Mail an
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten, werden nicht erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt.