Die „Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in
Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) vom April 2020 beschreibt im §2 Absatz 1 das Veranstaltungsverbot und im §24 den Zeitraum des Veranstaltungsverbotes.
Aufgrund dieser Verordnung fällt die Landesmeisterschaft im Wasserspringen aus.