Jetzt steht die Beantragung für den Breitensportstützpunkt des Landesschwimmverbandes Sachsen-Anhalt wieder an. Ab sofort können

Mitgliedsvereine des LSVSA den Antrag zur Genehmigung eines Breitensportstützpunktes (Schwimmen, Wasserball oder Wasserspringen) stellen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2020 an die Geschäftsstelle des LSVSA eingereicht werden. Die Breitensportstützpunkte des LSVSA werden für 2 Jahre berufen und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 benannt.

Wichtige Hinweise zum Ablauf des Antragsverfahrens:

Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterschriften in Papierform beim LSVSA einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bei Neubeantragungen nur vollständige Anträge (Nachweise und erforderliche Unterschriften) berücksichtigt werden können. Für Informationen und Rückfragen stehen euch die Geschäftsstelle des LSVSA und der Fachausschuss BFG gern unter den euch bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Die entsprechenden Antragsformulare findet ihr hier:

Breitensportstützpunkte des LSVSA - Konzept

Breitensportstützpunkte des LSVSA - Antrag

Breitensportstützpunkte des LSVSA - Berechnungsmaske


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