Ein gültiger Erste-Hilfe-Schein ist sowohl ein Voraussetzungskriterium für unsere Aus- und Weiterbildungen zum C- und B-Trainer, als auch für die Rettungsschwimmerausbildung. Dabei ist der Erste-Hilfe-Grundlehrgang der Startkurs. Die Erste-Hilfe-Ausbildung dauert nur noch einen Unterrichtstag mit 9 UE und kann bei unterschiedlichen Anbietern abgeleistet werden. Aktive Trainer müssen den Erste-Hilfe-Schein aller 2 Jahre in einem Auffrischungskurs, der ebenfalls 9 UE dauert, wiederholen. Bei Lizenzerteilung oder -verlängerung darf der aktuelle Erste-Hilfe-Schein nicht älter als 2 Jahre sein.
Der Erste-Hilfe-Grundlehrgang wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Für die Übungsleiterausbildung ist dieser Lehrgang der Startkurs. Dieser Lehrgang vermittelt Grundlagen der Ersten Hilfe inklusive lebensrettender Maßnahmen und Umgang bzw. Einsatz des Automatischen Externen Defibrilators (AED).
Dieser Kurs dient der Auffrischung und Vertiefung (Wiederholung der Ersten Hilfe inklusive lebensrettender Maßnahmen, Umgang mit AED, zusätzliches Training speziell nach Wunsch und Bedarf der Teilnehmer). Generelle Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. an einer Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf.
Kosten, Lehrgangszeiten, Orte und Termine entnehmt bitte den jeweiligen Anbietern oder wendet Euch an das DRK, die DRK Wasserwacht bzw. die DRLG in Eurem Landkreis/Eurer kreisfreien Stadt.
Für Halle wäre zum Beispiel der Link für die Anmeldung bei Rettungsschwimmer- und EH-Kursen: http://wasserwacht-halle.chayns.net/Kurse